Die meisten Camper müssen sich der „Wo-parke-ich-mein-Wohnmobil-Frage“ irgendwann stellen und bei vielen gibt es dabei viele Unklarheiten: Was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Hier gibt’s die Antworten.
Kleine Wohnmobile dürfen (fast) alles, was ein PKW auch darf
Ich kenne die Frage aus eigener Erfahrung, denn ich habe keine Hofeinfahrt, wo ich meinen Campingbus abstellen kann. Nicht mal einen Stellplatz kann ich mein eigen nennen. Deswegen war für mich bei der Anschaffung unseres Campers klar, dass ein Saisonkennzeichen für uns keinen Sinn macht. Denn mein gesunder Menschenverstand sagte mir, dass ein angemeldeter parkender Camper eigentlich nichts anders ist als ein parkender PKW.
Und tatsächlich sieht es das Gesetz genau so: Auf öffentlichen Parkplätzen oder auf sonstigen Parkflächen am Straßenrand gibt es keine Beschränkung für ein Wohnmobil – außer natürlich, der Parkplatz ist ausdrücklich nur für PKWs ausgewiesen. Allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur für die Leichtgewichte gilt: Wer zum Beispiel halbseitig auf einem Gehweg parken möchte, darf das nur mit einem Fahrzeug bis zu 2,8 Tonnen.
Beschränkungen für Wohnmobile über 7,5 Tonnen
Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen wird es noch ein bisschen komplizierter: Bei den großen Fahrzeugen hat die Straßenverkehrsordnung (StVO) gesonderte Regelungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen diese zwischen 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am nächsten Morgen nicht geparkt werden. Was natürlich gleichzeitig bedeutet, dass auch das einmalige Übernachten für solche Schwergewichte im Ort schon verboten ist. Natürlich gilt das nicht, wenn bestimmte Parkflächen von der Stadt oder Gemeinde extra dafür bereitgestellt werden.

Das Wohnmobil in der Straße parken ist erlaubt – solange es angemeldet und nicht zu groß ist.
Was ist, wenn ich ein Saisonkennzeichen habe?
Viele Camper haben für ihr Wohnmobil ein Saisonkennzeichen, melden ihr Fahrzeug also im Winter ab. In diesem Fall ist die Sachlage eine völlig andere. Ein nicht angemeldetes Auto darf nämlich nicht einfach auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Grund ist ganz einfach: Ein unangemeldetes Fahrzeug hat keinen Versicherungsschutz. Für ein Wohnmobil ohne den Schutz einer Haftpflichtversicherung sind öffentliche Straßen also tabu – und eben auch öffentliche Parkplätze. In diesem Fall braucht man also eine Scheune oder ein sonstiges privates Grundstück zum Abstellen.
Welche Regelungen gibt es für das Parken eines Wohnwagens?
Für Wohnwagen gelten andere Regelungen. So darf ein Caravan ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen oder am Straßenrand geparkt werden. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Wohnwagen an ein Zugfahrzeug angekoppelt ist. Wenn das Parken mit Anhängern nicht ausdrücklich eingeschränkt ist, darf man so unbeschränkt stehen. Allerdings ist das wohl nur ein theoretisches Recht, da das Auto damit ja nicht mehr benutzt werden kann. Höchstens man koppelt immer ab und am gleichen Tag wieder an.
Der gesunde Menschenverstand führt fast immer zum Ziel
Aber damit wären wir eigentlich beim wichtigsten Punkt, wenn es um die Frage des Parkens von Camper und Caravan geht: dem gesunden Menschenverstand. Denn wie in den meisten Bereichen des Lebens bringt es wenig, nur auf das zu achten, was laut Gesetz erlaubt ist oder nicht. Wenn zum Beispiel vor einer Wohneinheit nur wenige Parkplätze für viele Menschen vorhanden sind und ich mein angemeldetes Wohnmobil dort fast den kompletten Winter „abstelle“. Da sollte man auf die Beschwerden der Nachbarn eher mit Verständnis reagieren – denn es gibt in den meisten Fällen eine Lösung, die vielleicht ein paar hundert Meter entfernt ist und niemanden stört. Dann steht auch nach dem Parken des Fahrzeugs der ungestörten Vorfreude auf die nächste Reise aber auch gar nichts mehr im Weg.